Förderungen

Mit unseren Experten rasch und einfach erledigt.
Für unsere Produktvielfalt gibt es die Möglichkeit bei verschiedenen Stellen hilfreiche Förderungen und Zuschüsse einzureichen. Da sich Rahmenbedingungen für Förderungen aber stetig verändern, arbeiten wir mit Experten aus vielen Bereichen zusammen. Für Produkte aus dem Bereich der Mobilität im Alter und für Beeinträchtigte existieren andere Möglichkeiten als für zulassungspflichtige Elektrofahrzeuge oder Produkte aus dem Bereich der Barrierefreiheit.

Fördermöglichkeiten

Gerne helfen wir Ihnen bei möglichen Anträgen und Abwicklungen.

Für die Gewährleistung adäquater Unterstützung gibt es in Österreich drei Förderstellen, die als Ansprechpartner für finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Hilfsmittel zu nennen sind. Dazu zählen das Land OÖ, das Sozialministeriumservice (SMS) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Diese Anträge beinhalten mehrseitige Fragebögen, die sämtliche Verhältnisse und Situationen der Antragsteller abfragen. Dem Förderantrag beizulegen sind mindestens ein oder mehrere Angebote über das zu fördernde Hilfsmittel. Eine vierte Möglichkeit ist über den Lohnsteuerausgleich beim Finanzamt gegeben. Wir pflegen engen Kontakt zu unterstützenden Verbänden, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen sehr gerne weiter, stellen Kontakt zu den richten Stellen und Ansprechpartnern her oder wickeln die Anträge gemeinsam mit Ihnen ab. Nachfolgend stellen wir gerne einige nützliche Links zu Förderstellen bereit.

Informationen über Hilfsmittel und Heilbehelfe sowie Leistungen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, schwer gehbeeinträchtigte sowie gehörlose oder blinde Menschen.

Vom Land OÖ können für anspruchsberechtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in OÖ der Ankauf von Hilfsmittel wie Treppensteiger, Treppenraupen, Therapiedreirad, Handbike und Aufstehhilfen mit bis zu 30% der Gesamtkosten unterstützt werden. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb von fünf Jahren der Förderrahmen von dzt. 14.345,38 € nicht überschritten werden darf. Für einem positiven Förderantrag ist ein Haushalts-Netto-Einkommen festgelegt, welches nicht über 3.586,55 € liegen darf und auch keine anderen Kostenträger (durch Arbeitsunfall oder Fremdverschulden) einen Zuschuss beisteuern.

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel. 0732 / 7720 – 0

> Antragsformular

Beim Sozialministeriumservice des Landes kann ein Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses (ebenfalls mit bis zu 30% Unterstützung, unabhängig vom Land OÖ) für bauliche Adaptierung zu barrierefreien Umbaumaßnahmen, wie bspw. Treppenlifte, Hilfsmittel oder Heilbehelfe und mobilitätsfördernde Maßnahmen, wie z.B. Rollstuhlrampen mittels Antrag gestellt werden, um die Notlage zu mildern oder zu beseitigen. Die Antragstellung muss allerdings noch vor Realisierung des Projektes mit beigefügten Angeboten eingereicht werden.

 

Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel. 05 99 88 bzw. 0732 / 7604

post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
www.sozialministeriumservice.at

> Antragsformular

Die dritte Fördermöglichkeit stellt die Pensionsversicherungsanstalt. Für außergewöhnliche Fälle hat die PVA einen Fonds eingerichtet, um Pensionisten und Versicherte in Notsituationen aufgrund unverschuldeter Ereignisse finanziell zu unterstützen. Eine einmalige Leistung aus diesen Mitteln kann per formlosen Antrag, mit der Begründung der Lage und den beigefügten Nachweisen, gestellt werden. Jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf einen Erhalt, da es sich ausschließlich um eine freiwillige Leistung der PVA handelt, welche die familiäre-, Einkommens- und Vermögenssituation des Einzelnen berücksichtigt.

 

Friedrich-Hillegeist-Straße 1,
Postfach 1000,
1021 Wien / Österreich

> Antragsformular

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt über den jährlichen Lohnsteuerausgleich, Aufwendungen aufgrund einer Behinderung als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Diese Ausgaben für z.B. ein benötigtes Hilfsmittel mindern das zu versteuernde Einkommen. Steuerliche Abzüge für diese Mehrbelastungen können pauschal oder durch einen Nachweis tatsächlicher Kosten erfolgen.

Für viele, die die bisher genannten Fördermaßnahmen nicht in Anspruch nehmen konnten, kann der Pflegekostenzuschuss eine finanzielle Erleichterung darstellen. Eine vermögensunabhängige finanzielle Unterstützung der 24h-Betreuung gibt es seit 01.11.2008. Für einen positiven Bescheid zum Erhalt des Zuschusses braucht es die dafür notwendige Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet konkret, dass der Bedarf einer Betreuung gegeben sein muss. Dazu braucht es ein gültiges Betreuungsverhältnis und den Nachweis für den Bezug der Pflegestufe 3. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann monatlich bis zu einem Fördermaximum von 1.100 € bei unselbstständigen und bis zu 550 € bei selbstständigen Betreuungskräften bezuschusst werden. Mit Jahresbeginn 2023 sollen die Zuschüsse um 20% erhöht werden, um die Betroffenen und deren Angehörige weiter zu entlasten. Für die Kurzzeitpflege in einem Alten- und Pflegeheim besteht seit Jänner 2021 die Möglichkeit einen Zuschuss von 30 € pro Tag zu erhalten. Der Antrag muss beim jeweiligen Pflegeheim eingebracht werden und wird an die zuständige Stelle des Landes OÖ weitergereicht.
 

Förderungen zur Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf für Eigentümer von Häusern mit maximal drei Wohneinheiten, können maximal 15.000 € je Wohneinheit betragen. Dabei sind ausschließlich jene Baukosten förderbar, welche behinderungs- oder krankheitsbedingt erforderlich sind und nicht bereits durch andere Förderungen gedeckt sind. Gefördert wird über Darlehen mit variabler oder fixer Verzinsung und 25% der förderbaren Kosten (von max. 15.000 €) oder über einen einmaligen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss von 15% der förderbaren Kosten. Die Antragstellung erfolgt über das Land OÖ und muss einige Voraussetzungen wie Meldezettel, Grundbuchauszug und dem Nachweis der Pflegestufe erfüllen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Ab Juli 2024 gilt der erhöhte Förderbetrag: € 600,- für E-Mopeds, € 1.200,- für E-Motorräder.

Umweltförderung für E-Mobilität

Leitfaden zur Antragstellung von Förderungen

Eine Hilfestellung zur Antragstellung bei den verschiedenen Trägern.

Dieses Beispiel bezieht sich auf einen Treppenlift, ist jedoch für alle förderbaren technischen Hilfsmittel ident.

Sie benötigen in Ihrem Zuhause einen Treppenlift und möchten dafür eine Unterstützung des Landes OÖ, dem Sozialministeriumservice oder der PVA? Viele Anspruchsberechtigte sind der Meinung, ein Projektstart kann erst nach Freigabe der Förderung erfolgen. Dies ist nicht der Fall, denn sobald die gestellten Anträge bei den Ämtern postalisch eingelangt sind, ist ein Projektstart möglich. Durch Irrglauben bzw. Fehlinformation verstreicht wertvolle Zeit, die bereits zur Planung und Anschaffung genutzt werden könnte. Wie der Ablauf richtig und ohne Zeitverlust funktioniert, zeigt nachfolgendes Beispiel am Zeitstrahl:

  1. Angebot vom gewünschten Hilfsmittel inkl. den 3 Förderanträgen einholen.
  2. Alle drei Anträge ausfüllen (Postweg ca. 2 bis 4 Tage).
  3. Antrag ist bei der Förderstelle eingelangt (Bearbeitungsdauer von 6 bis 9 Wochen).
  4. Zeitgleich kann mit der Vermessung und Planung begonnen werden. (3 bis 4 Stunden für Fotoaufmaß und Planung vor Ort).
  5. Freigabe der Planungszeichnung durch Kunden (1 Tag).
  6. Produktion des geplanten Treppenliftes (ca. 4 bis 6 Wochen).
  7. Montage des Treppenliftes (1 Tag).
  8. Freigabe der Förderung kommt meist viel später nach dem Einbau des Treppenliftes.

Sofort verfügbare Hilfsmittel (z.B. E-Rollstuhl, Seniorenmobil) verkürzen die Zeitspanne wesentlich, da diese bereits ab Punkt 3. (Eingang bei Förderstelle) genutzt werden können.

 

Grafik Förderantrag
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